UNSERE LEISTUNGEN
Kompetente Unterstützung für Kommunen und öffentliche Einrichtungen
Wir beraten Sie umfassend in den Bereichen Beiträge, Gebühren, Vermögensbewertung und kommunale Finanzwirtschaft.
Vermögensbewertung im NKHR
Auch nach der erfolgreichen Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) unterstützen wir Kommunen weiterhin bei sämtlichen Fragestellungen rund um die Vermögensbewertung und -fortschreibung. Dabei stehen die Aktualisierung und Weiterentwicklung Ihrer Vermögensdaten im Fokus.
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir praxisnahe und individuell zugeschnittene Lösungen für den laufenden Betrieb Ihres Rechnungswesens.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Fortschreibung und Aktualisierung des Anlagevermögens
- Haltungsweise Leitungserfassung in den Bereichen Abwasser, Wasser sowie Nah- und Fernwärme
- Bei Bedarf: Erstellung von Erstbewertungen
Da wir tagtäglich mit Kalkulationen zu tun haben, liegt unser Fokus dabei auf der sinnvollen und praktikablen Strukturierung des Anlagevermögens. Dabei bereiten wir die Anlagenbuchhaltung der Abwasserbeseitigung z. B. so auf, dass sie problemlos für die Kalkulation der Beiträge und Gebühren verwendet werden kann. Wichtig ist hierbei u. a. die Trennung des Kanalbereichs in die unterschiedlichen Kanalarten Misch-, Schmutz- und Regenwasserkanalisation, bei Bedarf auch haltungsweise, oder des Klärbereichs in Kosten der Kläranlagen, der Sammler und/oder der Regenbecken.
Beitragskalkulationen / Globalberechnungen
Wir ermitteln die Beitragssätze für die Abwasserbeseitigung (Kanal und Klär) sowie für die Wasserversorgung auf Basis des Kommunalabgabenrechts (KAG). Die dazugehörigen beitragsrelevanten Flächen werden GIS-gestützt erfasst und in Datenbanken aufbereitet.
In diesem Bereich verfügen wir über langjährige Erfahrungen in mehreren Bundesländern. Zudem pflegen wir regelmäßig einen Erfahrungsaustausch mit führenden Fachanwälten zu diesem Thema.
Unser Leistungsspektrum in diesem Bereich:
- Erfassung neuer Geodaten oder Übernahme bereits vorhandener Kartendaten
- Einarbeitung der aktuellen Flächennutzungsplanung sowie sämtlicher qualifizierter Bebauungspläne sowie die Erfassung des unbeplanten Innenbereiches
- Datenaufbereitung der GIS gestützten Flächenerfassung, u.a. Erstellung von Übersichtskarten und dazugehörigen Flächentabellen
- Einarbeitung der beitragsfähigen Einnahmen und Ausgaben ihrer aktuellen Anlagenbuchhaltung
- Erfassung aller geplanten Maßnahmen im Geltungszeitraum der Beitragskalkulation
- Ermittlung der von der Rechtsprechung geforderten Deckungsgleichheit zwischen Kläranlagenkapazitäten und den eingestellten Flächen
- Ermittlung aller im jeweiligen Bundesland zulässigen Beitragsmaßstäbe (z.B. Nutzungsfläche, zulässige Geschossfläche, Grundstücks- und zul. Geschossfläche, überbaubare Fläche)
- Ausarbeitung eines ausführlichen Beschlussantrags
- Sofern gewünscht, Teilnahme an einer Ausschuss- oder Gemeinderatssitzung und Vorstellung der fertiggestellten Kalkulation (vor Ort oder digital zugeschaltet)
Gebührenkalkulationen
In folgenden Bereichen erstellen wir für Sie fundierte, rechtssichere Gebührenkalkulationen zur Vorlage an Ihren Gemeinderat:
Wasserversorgung
- Wasserverbrauchsgebühr (Wasserzins)
- Zählergrundgebühren
- Bereitstellungsgebühren
- Berechnung der Konzessionsabgabe
Abwasserbeseitigung
- Schmutzwassergebühr
- Niederschlagswassergebühr
- Bei Bedarf: einheitliche Abwassergebühr
- Gebühren für dezentrale Abwasserbeseitigung
- Ermittlung von Straßenentwässerungskosten
- Ermittlung von gebührenrechtlichen Ergebnissen
Bestattungswesen
- Bestattungsgebühren
- Grabnutzungsgebühren
Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte
- Benutzungsgebühren nach flächenbezogenem und/oder personenbezogenem Maßstab
Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebühren)
- Verwaltungsgebühren in Selbstverwaltungsangelegenheiten
Gemeindeeigene Hallen
- Benutzungsentgelte bzw. -gebühren für gemeindeeigene Sport- und Veranstaltungshallen
Allgemein
- Gebührenbedarfsberechnung für die jeweilige Gebühr
- Berücksichtigung der voraussichtlichen Betriebsaufwendungen im Kalkulationszeitraum
- Berechnung und Berücksichtigung der voraussichtlich kalkulatorischen Kosten (Abschreibung, Auflösung, Verzinsung) pro Jahr unter Berücksichtigung von geplanten Zukunftsinvestitionen und -einnahmen im Kalkulationszeitraum
- Kalkulation nach der Brutto- oder Nettomethode
- Ermittlung der kalkulatorischen Verzinsung nach der Restwert- oder Durchschnittswertmethode
- Berücksichtigung von Kostenüber- bzw. -unterdeckungen aus Vorjahren
- Transparente Ausarbeitung des Entscheidungsspielraumes des Ortsgesetzgebers
- Erstellung einer Entwurfs- und einer Endfassung mit dazugehörigem Beschlussantrag für die Entscheidungsgremien
- Sofern gewünscht, Teilnahme an einer Ausschuss- oder Gemeinderatssitzung und Vorstellung der fertiggestellten Kalkulation (vor Ort oder digital zugeschaltet)
Baukostenzuschusskalkulationen
Die Kalkulation wird nach den gewünschten rechtlich zulässigen Bemessungseinheiten individuell für Sie ausgearbeitet (z.B. Flächenmaßstäbe, Wohneinheiten, Zählergrößen, Leistungseinheiten). Die Ermittlung der möglichen Flächenmaßstäbe erfolgt mittels CAD-Technik. Zur Kalkulation erstellen wir Ihnen selbstverständlich auch eine komplette Beschlussvorlage und stellen die Arbeiten auf Wunsch Ihrem Entscheidungsgremium vor.
Unser Leistungsspektrum umfasst die Kalkulation von Baukostenzuschüssen für:
- die Wasserversorgung (AVBWasserV)
Sonstige Dienstleistungen
Gesplittete Abwassergebühr (GAG)
Nach der geänderten Rechtsprechung im Jahr 2010 in Baden-Württemberg, haben wir viele Städte und Gemeinden bei der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr unterstützt. Nun übernimmt unsere Firma gerne für Sie die Fortführung der Ermittlung der abflussrelevanten Flächen für die Kalkulation der Niederschlagswassergebühr und auch für die Verbrauchsabrechnung.
Eine Erhebung der abflussrelevanten Flächen wird GIS-gestützt durchgeführt:
- anhand von georeferenzierten Orthofotos
- auf Basis der ALKIS Daten mit der Möglichkeit der Selbstauskunft die Daten zu erfassen
Die Datenaufbereitung erfolgt tabellarisch und grafisch.
Unterstützung bei der Veranlagung von Beiträgen in den Bereichen Abwasser und Wasser nach KAG
- Anschlussbeitragsveranlagung von Außenbereichsgrundstücken
- Erfassung und Aufmaß der Hofstelle
- Bestimmung der Zahl der Vollgeschosse nach Aktenlage
- Erstellen von parzellenscharfen Abgrenzungskarten
- Bescheiderstellung
- Prüfung von Nachveranlagungstatbeständen
STIMMEN AUS DER PRAXIS
Was öffentliche Auftraggeber über die Zusammenarbeit sagen
„Die Stadt Widdern ist seit der Firmengründung 2001 Geschäftspartner der Fa. Schmidt & Häuser. Wir beauftragen schwerpunktmäßig die Bereiche Gebührenkalkulationen Wasser, Abwasser, NSW, Nachkalkulationen, Globalberechnungen. In all den Jahren waren wir über den sehr persönlichen Umgang / das hohe Fachwissen und das ausgeprägte Verständnis der Mitarbeiter für das „kommunale Denken“ sehr dankbar. Die Arbeiten wurden immer sehr zuverlässig, zeitnah und professionell erledigt.
Wir werden unsere Zusammenarbeit weiterhin fortführen und danken dem ganzen Team für inzwischen 25 Jahre erfolgreiche Zusammenarbeit”
Stadt Widdern a.d. Jagst
Landkreis Heilbronn
“Mit der Schmidt und Häuser GmbH verbindet uns seit Jahrzehnten eine sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Wir schätzen besonders die hohe fachliche Qualität der Ausarbeitungen, die Rechtssicherheit der Ergebnisse und den jederzeit angenehmen persönlichen Kontakt.”
Gemeinde Sulzbach-Laufen
Landkreis Heilbronn
„Die Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schmidt und Häuser GmbH ist sehr vertrauens-voll und völlig unkompliziert. Wir arbeiten bereits seit vielen Jahren bei der Kalkulation der Abwassergebühren, der Berechnung des Straßenentwässerungskostenanteils und bei der Erstellung der Globalberechnung erfolgreich zusammen. Der persönliche Kontakt ist echt Klasse. Die Qualität der Ausarbeitungen ist absolut hervorragend.
Stadt Ehingen
Alb-Donau-Kreis
„Die Zusammenarbeit mit dem Büro Schmidt und Häuser verlief von Anfang an professionell, zuverlässig und reibungslos. Besonders hervorzuheben sind die hohe Qualität, termingerechte Umsetzung, lösungsorientiertes Arbeiten sowie die freundliche und kompetente Kommunikation.“
Gemeinde Tannhausen
Ostalbkreis
„Wir arbeiten bereits seit längerer Zeit mit dem Fachbüro Schmidt und Häuser zusammen und sind durchweg sehr zufrieden. Die Ausarbeitungen zeichnen sich stets durch eine sehr hohe Qualität, Genauigkeit und Verlässlichkeit aus. Besonders hervorzuheben ist der freundliche und unkomplizierte persönliche Kontakt – Rückfragen werden jederzeit schnell und kompetent beantwortet. Die Zusammenarbeit gestaltet sich insgesamt sehr angenehm und durchgehend positiv.“
Gemeinde Ilsfeld
Landkreis Heilbronn
„Unsere Zusammenarbeit mit der Firma Schmidt und Häuser im Bereich der Beitragsermittlung verlief schnell und unkompliziert. Der Austausch mit unserer Ansprechpartnerin war jederzeit per Mail oder telefonisch kurzfristig möglich. Rückfragen unsererseits wurden schnell beantwortet. Wir sind sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit und werden Schmidt und Häuser auch bei künftigen Beitragsermittlungen gerne wieder beauftragen.“
Stadt Asperg
Landkreis Ludwigsburg